Da Enjoy365 die verkauften Produkte nicht selber herstellt, hat sie keinen Einfluss auf die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit der Produkte sowie die Garantieleistungen der Hersteller. Es gelten deshalb stets die Garantiebedingungen und –dauer der Hersteller oder dem Schweizerischen Recht, welches eine Gewährleistungsdauer von 2 Jahren vorsieht.
Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, einen Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller.
Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen. Ausgeschlossen von der Garantie oder eine reduzierte Garantiedauer haben Verschleissteile, Batterien, Akkus, Lampen usw.
Im Shop als "Testmodell" gekennzeichnete Produkte sind Vorführprodukte. Das heisst, dass diese Produkte von Enjoy365 oder deren Experten getestet wurden. Diese Produkte können leichte optische Mängel haben, welche zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. In Bezug auf die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gelten die normalen Garantiebestimmungen der Hersteller.
Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann reitsport.ch oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen.
Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss Art. 197 ff. OR. Der Kunde hat einen Anspruch auf Nachbesserung, nicht aber auf Wandelung oder Minderung.
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